Punkte-Rabatt

Alle Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer, die nach mehreren Verkehrsverstößen die Absicht haben, für die Zukunft deliktfrei zu bleiben und ihre Punkte im Verkehrs-Zentral-Register (VZR) abbauen möchten, haben die Möglichkeit zu einer freiwilligen Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.

Unter welchen Voraussetzungen ist eine verkehrspsychologische Beratung möglich?

Jeder kann an einer verkehrspsychologischen Beratung teilnehmen und bekommt dafür eine Gutschrift von 1 Punkt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis
  • weniger als 7 Punkte in Flensburg im Verkehrs-Zentral-Register (VZR)
  • Ihnen wurde die Teilnahme an einer psychologischen Beratung vom Straßenverkehrsamt empfohlen.

Was erwartet Sie in einer verkehrspsychologischen Beratung?

Grundsätzlich findet eine verkehrspsychologische Beratung nur in Form eines Einzelgespräches statt, über einen Zeitraum von 3 Wochen für jeweils 75 Minuten. In dieser Beratung sollen Mängel in der Einstellung zum Straßenverkehr erkannt und die Bereitschaft geweckt werden, diese Mängel abzubauen.

Diese Beratung wird nur von Diplom-Psychologen mit entsprechender Anerkennung gemäß § 71 FeV durchgeführt und kann nur innerhalb von 5 Jahren einmal zum Punkteabzug führen. In der letzten Beratungsstunde erhält der/die Kraftfahrer/in eine Teilnahme-Bescheinigung zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde!

Weitere Informationen und Anmeldung!

Die VBS bietet allen betroffenen Kraftfahrerinnen und Kraftfahrern, die einen Punkte-Rabatt durch die verkehrspsychologische Beratung absolvieren möchten, ihre verkehrspsychologischen Dienste an, durch Fachpsychologen für Verkehrspsychologie (BDP) anerkannt für Verkehrspsychologische Beratung gemäß § 71 FeV (Reg. Nr.: 907134 u. w.).

Im Rahmen von individueller Betreuung und Begleitung können
Termine auch am Wochenende angeboten werden.